Auktionsdekret und Regeln der Wohltätigkeitsauktion 2024
1 / EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Die Wohltätigkeitsauktion wird vom Hospiz St. Lazarus z.s. mit Sitz in Sladkovského 2472/66a, 326 00 Plzeň, ID-Nr.: 66361508 (nachstehend „Auktionator“ genannt) organisiert, dessen Haupttätigkeit die Hospiz- und Palliativpflege ist. Die Versteigerung findet im Rahmen einer öffentlichen Sammlung statt, die auf der Grundlage eines von der Regionalbehörde der Region Pilsen ausgestellten Zertifikats durchgeführt wird. Der Erlös der Sammlung wird für die technische und projektbezogene Dokumentation des Neubaus des Hospizes des Heiligen Lazarus in Pilsen verwendet. Bei der Wohltätigkeitsauktion werden Kunstwerke verkauft, die das Hospiz (Auktionator) von Künstlern erworben hat, z. B. ihrer Spender. Ein bestimmtes Kunstwerk wird an den Bieter (Auktionator) verkauft, der zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises für das Kunstwerk die höchste Spende für die öffentliche Sammlung bei der Versteigerung des Kunstwerkes leistet.
2 / GRUNDREGELN
Auktionsteilnehmer (Auktionator) kann jeder werden, der sich entweder auf der Website des Auktionators oder persönlich registriert. Auf der Grundlage der Registrierung wird dem Auktionator eine Auktionsnummer zugeteilt. Der Versteigerer ist berechtigt, die Registrierung eines Teilnehmers aus schwerwiegenden Gründen abzulehnen, insbesondere wenn es sich bei dem Teilnehmer um eine Person handelt, die ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Versteigerer verletzt hat. Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, dürfen nicht an der Auktion teilnehmen. Ein registrierter Bieter hat das Recht, an der Versteigerung eines beliebigen Gegenstands teilzunehmen und seine Vorschläge einzureichen. Der Bieter ist verpflichtet, diese Verordnung und die Anweisungen des Auktionators während der Auktion zu befolgen. Ein Auktionsauftrag ist nicht erforderlich.
3 / AUKTIONSGEGENSTÄNDE
Die Auktionsgegenstände (im Folgenden auch „der Gegenstand“ oder „die Gegenstände“ genannt) sind im Auktionskatalog und auf der Website des Auktionators gekennzeichnet und beschrieben, einschließlich des niedrigsten Gebots (Startpreis). Die Gegenstände werden versteigert und der Höchstbietende (nachstehend „Auktionator“ genannt) erwirbt den Gegenstand, wie er steht und liegt. Der Versteigerer haftet dem Versteigerer gegenüber nicht für etwaige Mängel des Loses. Der ersteigerte Gegenstand wird an denjenigen verkauft, der bei der Versteigerung des Gegenstandes die höchste Geldspende für die öffentliche Sammlung bietet (über dem niedrigsten Gebot).
4 / AUKTIONSKATALOG
Die Angaben im Auktionskatalog des Versteigerers haben nicht den Charakter von Gutachten. Schäden an Gegenständen, die durch normale Abnutzung entstanden sind, werden im Auktionskatalog nicht angegeben. Der Auktionskatalog kann durch einen Nachtrag erweitert werden, wenn nach Ablauf der Frist zusätzliche Gegenstände erworben werden, die das Auktionsangebot bereichern können. Diese Gegenstände werden auf der Website des Auktionators veröffentlicht.
5 / AUKTIONSVERFAHREN
Die Auktionsgegenstände werden im Auktionskatalog veröffentlicht. Gebote werden abgegeben, indem die Auktionsnummer erhöht wird. Der Leiter der Auktion (im Folgenden „Auktionator“ genannt) entscheidet über die Reihenfolge der Gebote. Der Auktionator beendet die Versteigerung des Loses, wenn trotz seiner zweimaligen Aufforderung keine Erhöhung der Gebote erfolgt. Nach dem dritten Aufruf wird der Zuschlag an den Höchstbietenden erteilt.
Es gibt zwei Möglichkeiten zu bieten:
A) Der Bieter muss das Gebot vor Ort abgeben
Die Höhe des Gebots ist nicht festgelegt, sondern der Mindestbetrag richtet sich nach dem Spotauktionspreis bzw. dem Gebot. nach der letzten gültigen Anmeldung wie folgt:
Sofortiger Auktionspreis – Bietertarif:
bis zu 2 000 CZK: 100 CZK
2 001 – 5 000 CZK: 200 CZK
5 001 – 10 000 CZK: 500 CZK
10 001 – 20 000 CZK: 1 000 CZK
20 001 – 50 000 CZK: 2 000 CZK
50 001 CZK und mehr: 5 000 CZK
Wurde für das Los noch kein Gebot abgegeben/eine Schwelle festgelegt und hat das Los einen Startpreis, kann das Gebot des Auktionators auch der Startpreis sein.
B)AUKTIONSTEILNEHMER-AUKTIONEN in Vertretung oder per Telefon
Ist der Versteigerer nicht in der Lage, persönlich an der Versteigerung teilzunehmen, kann der Vertreter des Versteigerers den/die betreffenden Gegenstand/e versteigern, und zwar entweder (a) für den Auktionator (wenn er ein Limit festlegt, das er für den Gegenstand zu zahlen bereit ist); oder (b) mit ihm am Telefon. Wenn der Bieter an einer dieser Optionen interessiert ist, sollte er/sie Viktor Glier per E-Mail unteraukce@hsl.cz oder telefonisch unter +420 777 659 475 kontaktieren, um sich anzumelden.
c)VERSTEIGERUNGSBETEILIGUNGEN in der stillen Auktion
Die Gegenstände, die in der stillen Auktion versteigert werden sollen, sind im Katalog deutlich gekennzeichnet und werden am Tag der Auktion so ausgelegt, dass jeder Gegenstand ein Auktionsblatt mit dem Startpreis und dem Mindestgebot hat. Der Auktionator schreibt den Gebotsbetrag und die Auktionsnummer auf das Blatt, falls Interesse besteht. Der Beginn und das Ende der stillen Auktion werden während des Auktionsabends bekannt gegeben. Der Zuschlag geht an den Bieter mit dem letzten (höchsten) Gebot. Die Ergebnisse der stillen Auktion werden 15 Minuten nach Ende der Auktion bekannt gegeben.
6 / HÖCHSTE EINREICHUNG
Das Höchstgebot setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis des Objekts in Höhe des niedrigsten Gebots und einer Geldspende (in Höhe der Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem niedrigsten Gebot). Die maximale Einreichung kann nicht nachträglich reduziert werden. Für die höchste Einreichung wird keine Provision erhoben.
7 / ZAHLUNGSWEISE
Das Los wird immer an den vom Auktionator bestätigten Höchstbietenden verkauft. Der erfolgreiche Bieter (Auktionator) schließt mit dem Auktionator einen Vertrag über den Kauf des Loses zum Kaufpreis (Startpreis) und einen Schenkungsvertrag über den Betrag der Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem Startpreis (wenn mindestens das Mindestgebot für das Los abgegeben wurde) ab.
Der Versteigerer ist verpflichtet, den Kaufpreis des Objekts und die damit verbundene Geldspende per Karte an Ort und Stelle, per Banküberweisung auf das Inkassokonto oder in bar an Ort und Stelle oder in den Geschäftsräumen des Versteigerers in Sladkovského 2472/66a, 326 00 Plzeň, spätestens jedoch 7 Werktage nach Ende der Auktion zu bezahlen.
Werden der Kaufpreis des Objekts und die damit verbundene Spende nicht bis zum Fälligkeitstermin vollständig bezahlt, ist der Versteigerer berechtigt, nach seiner Wahl die Zahlung des Kaufpreises und die Zahlung der Spende zu erzwingen und/oder vom Kaufvertrag und vom Schenkungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist er verpflichtet, dem Versteigerer den entstandenen Schaden zu ersetzen.
8 / EIGENTUMSERWERB UND ÜBERGABE DES AUKTIONSOBJEKTS
Das Eigentumsrecht am Objekt geht mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und der damit verbundenen Schenkung auf den Versteigerer über; in diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr der Beschädigung, des Untergangs und des Verlusts des Objekts auf den Versteigerer über. Die versteigerten Gegenstände aus der Auktion werden dem Auktionator nach Zahlung des vollen Kaufpreises und der damit verbundenen Spende an Ort und Stelle oder nach vorheriger Vereinbarung in den Räumlichkeiten des Auktionators in Sladkovského 2472/66a, 326 00 Plzeň, übergeben. Der Bieter ist verpflichtet, sich bei der Annahme des ersteigerten Werkes mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, ist er verpflichtet, einen aktuellen Auszug aus dem öffentlichen Register vorzulegen.
9 / ABSCHLIESSEND
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Auktionator die Auktion vollständig abbrechen oder ein Los von der Auktion ausschließen oder die Versteigerung eines Loses während der Auktion beenden kann. Die Teilnehmer nehmen ferner zur Kenntnis, dass der Auktionator aufgrund höherer Gewalt mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug geraten kann. Mögliche staatliche Beschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und mögliche Quarantänemaßnahmen werden ebenfalls als höhere Gewalt angesehen.
In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen können die Versteigerungsteilnehmer keine Ansprüche gegen den Versteigerer geltend machen, insbesondere nicht auf Schadensersatz. Tritt ein solcher Fall ein, so benachrichtigt der Versteigerer den betroffenen Bieter direkt auf der Website oder nach seiner Wahl unverzüglich.
In Pilsen am 1. Oktober 2024