Regeln der Auktion 2023

Die Auktion bietet eine einzigartige Gelegenheit, Werke zu erwerben
renommierte Künstler und unterstützen einen guten Zweck.

Auktionsdekret und Regeln der Wohltätigkeitsauktion 2020

1 / EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Online-Wohltätigkeitsauktion wird vom Hospiz St. Lazarus, z.s. mit Sitz in Sladkovského 2472/66a, 326 00 Plzeň, ID: 66361508 (im Folgenden „der Auktionator“ genannt) organisiert, um Mittel in Form von Spenden zur Finanzierung seiner Haupttätigkeit, d.h. der Palliativpflege, zu sammeln. Die Wohltätigkeitsauktion findet im Rahmen einer öffentlichen Sammlung statt, die auf der Grundlage der Bescheinigung des Bezirksamtes der Pilsner Region vom 25. März 2020, Nr.: PK-VVŽÚ/2276/20, durchgeführt wird. Bei der Wohltätigkeitsauktion werden Kunstwerke verkauft, die der Auktionator von Spendern erhalten hat. Ein bestimmtes Kunstwerk wird an den Teilnehmer (Auktionator) verkauft, der neben der Zahlung des Kaufpreises für das Kunstwerk die höchste Spende für die öffentliche Sammlung während der Versteigerung des Kunstwerks leistet.

Die Online-Fundraising-Auktion wird auf der Website des Auktionators www.aukce.hsl.cz (nachstehend „Website“ genannt) vom 8. 12. 2020 (18:50 Uhr) bis 18. 12. 2020 (23:59 Uhr).

Der gesamte Erlös dieser Benefiz-Auktion kommt dem Betrieb des Auktionshauses zugute, wobei der Wert der eingegangenen Spenden in die öffentliche Sammlung einfließt. Die Kosten der Auktion werden hauptsächlich durch Spenden der Auktionssponsoren gedeckt.

2 / GRUNDREGELN

Jeder, der sich auf der Website des Auktionators registriert, kann Auktionsteilnehmer (Auktionator) werden. Die Anmeldung kann vom 23. 11. 2020 bis 18. 12. 2020 (23:59 Uhr). Nach der Registrierung erhält der Auktionator eine E-Mail mit der zugewiesenen Auktionsnummer. Der Versteigerer ist berechtigt, die Registrierung eines Teilnehmers aus schwerwiegenden Gründen abzulehnen, insbesondere wenn es sich bei dem Teilnehmer um eine Person handelt, die ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Versteigerer verletzt hat. Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, dürfen nicht an der Auktion teilnehmen. Ein registrierter Bieter hat das Recht, an der Versteigerung eines beliebigen Gegenstands teilzunehmen und seine Vorschläge einzureichen. Der Bieter ist verpflichtet, diese Verordnung und die Anweisungen des Auktionators während der Auktion zu befolgen. Ein Auktionsauftrag ist nicht erforderlich.

3 / AUKTIONSGEGENSTÄNDE

Die Auktionsgegenstände sind im Auktionskatalog im PDF-Format und auf der Website des Auktionators mit dem niedrigsten Gebot (Startpreis) gekennzeichnet und beschrieben (im Folgenden auch „Gegenstand“ oder „Gegenstände“ genannt). Gegenstände werden versteigert, und der Auktionator kauft den Gegenstand, wie er steht und liegt. Der Versteigerer haftet dem Versteigerer gegenüber nicht für etwaige Mängel des Loses. Der ersteigerte Gegenstand wird an denjenigen verkauft, der bei der Versteigerung des Gegenstandes die höchste Geldspende für die öffentliche Sammlung bietet (über dem niedrigsten Gebot).

4 / AUKTIONSKATALOG

Die Angaben im Auktionskatalog, bzw. auf der Website des Auktionshauses haben nicht den Charakter von Gutachten. Schäden an Gegenständen, die durch normale Abnutzung entstanden sind, werden im Auktionskatalog nicht angegeben. Der Auktionskatalog kann durch einen Nachtrag erweitert werden, wenn nach Ablauf der Frist zusätzliche Gegenstände erworben werden, die das Auktionsangebot bereichern können. Diese Gegenstände werden auf der Website des Auktionators veröffentlicht.

5 / AUKTIONSVERFAHREN

Gebote können auf der Website des Auktionators über ein Webformular abgegeben werden, das sich neben jedem Artikel der Online-Auktion befindet. Der Online-Bieter muss durch seine E-Mail-Adresse und die ihm zugewiesene Auktionsnummer identifiziert werden.

Das Bieten in der Online-Auktion kann auf folgende Weise erfolgen: Der Gebotsbetrag ist nicht festgelegt, sondern der Mindestbetrag richtet sich nach dem unmittelbaren Auktionspreis bzw. Gebot. nach der letzten gültigen Anmeldung wie folgt:

Sofortiger Auktionspreis – Bietertarif:

bis zu 1 999 CZK: 100 CZK

2 000 – 4 999 CZK: 200 CZK

5 000 – 9 999 CZK: 500 CZK

10 000 – 19 999 CZK: 1 000 CZK

20 000 – 49 999 CZK: 2 000 CZK

50 000 CZK und mehr: 5 000 CZK

Wenn das Gebot für das Los noch nicht abgegeben wurde und das Los einen Startpreis hat, kann das Gebot des Versteigerers auch der Startpreis sein.

Der Gebots-/Instantauktionspreis wird sofort auf der Website des Auktionators veröffentlicht. Bei Mehrfachwürfen ist der Zeitpunkt des Wurfes entscheidend. Der Teilnehmer der Online-Auktion wird nicht über das Übergebot informiert.

6 / HÖCHSTE EINREICHUNG

Das Höchstgebot setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis des Objekts in Höhe des niedrigsten Gebots und einer Geldspende (in Höhe der Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem niedrigsten Gebot). Die maximale Einreichung kann nicht nachträglich reduziert werden. Für die höchste Einreichung wird keine Provision erhoben.

7 / ZAHLUNGSWEISE

Die erfolgreichen Bieter werden innerhalb der nächsten drei Arbeitstage vom Auktionator kontaktiert. Ein Teilnehmer an einer Online-Auktion wird erst dann zum Versteigerer eines Gegenstands, wenn er nach Beendigung der Online-Auktion bestätigt, dass er der Versteigerer des Gegenstands geworden ist; Dadurch kommt ein Vertrag über den Kauf des Objekts zum Kaufpreis des niedrigsten Gebots und ein Schenkungsvertrag über einen Geldbetrag in Höhe der Differenz zwischen dem höchsten Gebot und dem Startpreis am Ende der Online-Auktion zustande, sofern mindestens das Mindestgebot für das Objekt abgegeben wurde; das Objekt wird immer an das vom Auktionator bestätigte Höchstgebot verkauft.

Der Versteigerer ist verpflichtet, den Kaufpreis des Gegenstands und die damit verbundene Geldspende per Banküberweisung oder in bar in den Geschäftsräumen des Versteigerers in Sladkovského 2472/66a, 326 00 Plzeň zu zahlen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag, an dem der Versteigerer per E-Mail bestätigt, dass er der Versteigerer des Gegenstands geworden ist.

Erwirbt der Versteigerer bei der Versteigerung mehr als ein Los, so ist er berechtigt, die erhaltene Zahlung nach eigenem Ermessen zur Zahlung des Kaufpreises eines von ihm erworbenen Loses und einer damit verbundenen Spende und/oder zur Begleichung einer etwaigen Forderung gegenüber dem Versteigerer zu verwenden. Werden der Kaufpreis des Objekts und die damit verbundene Spende nicht bis zum Fälligkeitstermin vollständig bezahlt, ist der Versteigerer berechtigt, nach seiner Wahl die Zahlung des Kaufpreises und die Zahlung der Spende zu erzwingen und/oder vom Kaufvertrag und vom Schenkungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist er verpflichtet, dem Versteigerer den entstandenen Schaden zu ersetzen.

8 / EIGENTUMSERWERB UND ÜBERGABE DES AUKTIONSOBJEKTS

Das Eigentumsrecht am Objekt geht mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und der damit verbundenen Schenkung auf den Versteigerer über; in diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr der Beschädigung, des Untergangs und des Verlusts des Objekts auf den Versteigerer über. Die ersteigerten Gegenstände aus der Online-Auktion werden dem Auktionator nach Bezahlung des vollen Kaufpreises und der damit verbundenen Spende nach vorheriger Absprache in den Räumlichkeiten des Auktionators in Sladkovského 2472/66a, 326 00 Plzeň, übergeben. Der Bieter ist verpflichtet, sich bei der Annahme des ersteigerten Werkes mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, ist er verpflichtet, einen aktuellen Auszug aus dem öffentlichen Register vorzulegen.

9 / ABSCHLIESSEND

Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der Auktionator die Online-Auktion vollständig abbrechen oder ein Los aus der Online-Auktion entfernen oder die Versteigerung eines Loses während der Online-Auktion beenden kann. Die Teilnehmer nehmen ferner zur Kenntnis, dass der Auktionator aufgrund höherer Gewalt mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug geraten kann. Mögliche staatliche Beschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und mögliche Quarantänemaßnahmen werden ebenfalls als höhere Gewalt angesehen.

In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen können die Versteigerungsteilnehmer keine Ansprüche gegen den Versteigerer geltend machen, insbesondere nicht auf Schadensersatz. Tritt ein solcher Fall ein, so benachrichtigt der Versteigerer den betroffenen Bieter direkt auf der Website oder nach seiner Wahl unverzüglich.

In Pilsen am 5. 11. 2020